I. Nebenkosten bei Kaufverträgen
- Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung ................................................................................ 3,5 % (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
- Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht) ............................................................................. 1,1 %
- Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
- Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters
- Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
- Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
- Allfällige Anliegerleistungen: laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telefon etc.)
- Vermittlungsprovision (Höchstprovision gemäß §§ 19ff IMV 1996) von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zzgl. 20 % UST.
A) bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschafen oder Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird, Unternehmen aller Art, Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück.
bei einem Wert
- bis EUR 36.336,42 .................................................................................................................. je 4 %
- von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50 .......................................................................EUR 1.453,46 (Schwellenwertregelung gem. § 12 Abs. 4 ImmobilienmaklerVO)
- ab EUR 48.448,51 ................................................................................................................... je 3 %
B) bei Optionen
50 % der Provision gem. Punkt 8. A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten angerechnet werden.
II. Nebenkosten bei Hypothekardarlehen
- Grundbucheintragungsgebühr ................................................................................. 1,2%
- Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung.......................................................... 0,6 %
- Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
- Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
- Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
- Vermittlungsprovision: Darf den Betrag von 2 % der Darlehenssumme nicht übersteigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß § 15 Abs. 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige Vergütung 5 % der Darlehenssumme nicht übersteigen.